Der Vorstand des Schulelternrates setzt sich zusammen aus:

Vorsitzende:
Frau Wilke

Stellvertretender Vorsitzender:
Herr Herdegen

Beisitzer:
Herr Hielscher und Herr Prieske

Der Schulelternrat ist per E-Mail erreichbar unter: ser@jsg-vechelde.de

Der Schulelternrat wird nicht gewählt, sondern aus den Vorsitzenden (bzw. den Stellvertretern) der Klassenelternschaften gebildet.

Die Mitglieder des Schulelternrates, deren Kinder die Schule noch nicht verlassen haben, führen nach Ablauf ihrer Wahlperiode ihr Amt bis zu den Neuwahlen (längstens für einen Zeitraum von 3 Monaten) fort.
Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen; vor allem muss der Schulelternrat vor wichtigen Entscheidungen in der Schule z.B. bei Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule, bei der Teilung von Klassen, bei der Einführung von neuen Schulbüchern gehört werden.
Erörterungspunkte für den Schulelternrat können grundsätzlich alle schulischen Fragen sein, u.a.

  • Schulordnung, Schulprogramm und Schulprofil
  • Probleme bei der Pausenaufsicht
  • Unterrichtsversorgung und Unterrichtsausfall
  • Stundenpläne
  • räumliche und sächliche Ausstattung der Schule
  • Gestaltung von Schulhöfen
  • Schulleben und Schulkultur
  • Vorbereitung/Vorberatung von Tagesordnungspunkten von Fach- und Gesamtkonferenzen
  • gemeinsamer Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule

Der Schulelternrat wählt für zwei Schuljahre aus seiner Mitte

  • den Vorsitzenden und
  • dessen Stellvertreter
  • die Elternvertreter und deren Stellvertreter in der Gesamtkonferenz
  • die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die jeweiligen für die gesamte Schule zuständigen Teilkonferenzen (z.B. Fachkonferenzen)

Gemäß § 94 NSchG kann der Schulelternrat u.a. beschließen, dass anstelle des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter ein Vorstand bestehend aus zwei oder mehreren Personen tritt. Dabei ist zu beachten, dass dieser Vorstand ein Kollegialorgan ist und alle Mitglieder des Vorstandes die gleichen Rechte und Pflichten haben.